ESG Risiken

Nachhaltigkeit wird spontan mit ökologischen Themen gleichgestellt. Ethisch nachhaltige Fragestellungen dürfen sich aber nicht in Klimafragen erschöpfen; auch andere ökologische und soziale Trends können gravierende Auswirkungen für die Gesellschaft oder Finanzrisiken für Unternehmen darstellen.

ESG steht für: Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung

ESG-Risiken sind Ereignisse oder Bedingungen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und auf Unternehmensebene auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.

Environmental / Umwelt bezogene Themen sind z.B.:

  • Klimaschutz;
  • Anpassung an den Klimawandel;
  • Schutz der biologischen Vielfalt;
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling;
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
  • Schutz gesunder Ökosysteme;
  • Nachhaltige Landnutzung.

Umweltbezogene Risiken ergeben sich sowohl im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen (Beispiele: Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen, Stürme, etc. als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen (Beispiele: Niederschlagshäufigkeit und –mengen, Anstieg der Durchschnittstemperaturen, etc). Physische Risiken können auch indirekte Folgen haben (Beispiele: Zusammenbruch von Lieferketten; Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten bis hin zu klimabedingter Migration und bewaffneten Konflikten).

Social / Soziales beschreibt folgende Themengebiete:

  • Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung);
  • Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes;
  • Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen;
  • Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit;
  • Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz;
  • Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette;
  • Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten;
  • Steuerehrlichkeit.

Governance / Unternehmensführung

  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption;
  • Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand und Aufsichtsrat;
  • Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit;
  • Ermöglichung von Whistle Blowing;
  • Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten;
  • Gewährleistung des Datenschutzes;
  • Offenlegung von Informationen